Die gesetzlichen Krankenkassenbeiträge, wie sparen?

Die gesetzlichen Krankenkassenbeiträge werden wieder erhöht

Das altbekannte Thema mit der Beitragserhöhung der Krankenkasse. Laut Politik ist es erwünscht, dass der Arbeitnehmer bei einer Erhöhung seines Krankenkassenbeitrages die Differenz selbst bezahlt und der Arbeitgeber weitgehend von dieser Erhöhung verschont bleibt. So wie in all den Jahren davor bereits praktiziert. Erstmal vielen Dank an unsere sehr sozial eingestellten Politiker.
gesetzl-KK-Beitraege-520pxDiese ganze Thematik zur gesetzlichen Krankenkasse ist bei näheren Hinsehen jedoch völliger Quatsch! Einer ernsthaften Diskussion fehlt es an einer soliden Grundlage. Beitragserhöhungen hin oder her.

TTI-Man hinterfragt:
Warum ist die ungleiche Belastung, Arbeitnehmer zu Arbeitgeber im Prinzip nur dummes Zeug?
Nun, zum besseren Verständnis der Reihe nach:

Die Krankenkassenbeiträge:
Die Krankenkasse kostet für jeden Versicherten im Monat eine individuelle Summe XXX,xx Euro, die sich nach dem Einkommen richtet.
Dabei spielt es für die gesetzliche Krankenkasse erstmal keine Rolle, von wem diese Summe X bezahlt wird. Eine in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherte Person bezahlt die Summe X als Gesamtbetrag. Während ein pflichtversicherter Arbeitnehmer theoretisch den Krankenkassenbeitrag mit seinem Arbeitgeber teilt und dann beide einzahlen.

Ob die/der Angestellte alles bezahlt oder ob der Krankenkassenbeitrag vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte gezahlt wird, macht für die Krankenkasse absolut keinen Unterschied. Hier zählt nur am Ende der komplette Krankenkassenbeitrag für die versicherte Person. Ich denke, bis hier her kann mir jeder gedanklich folgen und noch weiter.

Nun keimt bei jeder Beitragserhöhung immer wieder die Diskussion auf, dass es ungerecht mit der Aufteilung der Beiträge zugeht. Der Arbeitnehmer wird angeblich benachteiligt, weil der Arbeitgeber für seine Angestellten einen etwas kleineren Krankenkassenbeitrag zahlt.

Wer zahlt die Beiträge in die Krankenkasse:
Das schauen wir uns mal genauer an. Fakt ist nämlich, dass etwas mehr als die Hälfte des gesamten Krankenkassenbeitrages von Ihren Bruttolohn abgehen. Den anderen etwas kleineren Teil zahlt Ihr Arbeitgeber. Soweit ist es auf jeder Lohnabrechnung nachvollziehbar.

Aber Achtung jetzt!
Was zahlt der Arbeitgeber wirklich?

Der Arbeitgeber zahlt an Sie einen Bruttolohn bzw. Bruttogehalt – Denn schließlich sind Sie bei Ihm angestellt. Aus dem Brutto geht hervor, dass der Arbeitgeber anteilig Beiträge zur Krankenkasse, Rentenversicherung usw. zahlt. Das heißt: Sie bekommen mit der Lohnabrechnung vor Augen geführt, dass sich Ihr Arbeitgeber schön brav an Ihren Lohnnebenkosten beteiligt.

Worauf will ich jetzt hinaus?
Woher kommt das Geld für den Krankenkassenbeitrag?
Alles Geld wovon Ihr Krankenkassenbeitrag sowie der Beitrag des Arbeitgebers gezahlt werden, kommt sowieso von Ihrem Arbeitgeber. Dabei ist Ihr Arbeitgeber keineswegs  so sozial eingestellt, wie es im ersten Moment aussehen mag. Ganz im Gegenteil: Der Arbeitgeber hat sich bereits im Vorfeld ein Limit gesetzt, in Puncto, was Sie ihn als Arbeitnehmer Kosten dürfen bzw. der Arbeitsplatz. Also, was Ihre Arbeit Ihren Arbeitgeber wert ist, dafür gibt es eine Obergrenze. Lassen Sie sich diesen Satz noch einmal in Ruhe durch den Kopf gehen. Denn der Satz sagt nichts anderes als das Sie soviel für Ihren Arbeitgeber erwirtschaften müssen, dass er davon alles bezahlen kann.

Kein Arbeitgeber zahlt die Lohnnebenkosten
seiner Angestellten aus der Privatkasse.

Nun, überlegen Sie mal, ob der Krankenkassenbeitrag in Zukunft auf 16 oder 17 Prozent ansteigt bedarf doch für den Arbeitnehmer keiner Diskussion. Denn Sie als Arbeitnehmer/Angestellter sind Pflichtversichert und müssen in jedem Fall zahlen. Daran führt kein Weg vorbei. Wer sich weigert seine Pflichtmitgliedschaftsbeiträge zu zahlen, bekommt die harte Hand des Gesetzes zu spüren, bis hin zur Kontopfändung. Ein Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse, die vielleicht in der Vergangenheit etwas besser mit ihren Mitgliedsbeiträgen gewirtschaftet hat, kann eine vorübergehende gute Lösung für Sie als Arbeitnehmer sein.

Aber zurück zum Thema:
Der Arbeitgeber kauft quasi Ihre Arbeitskraft auf dem freien Markt ein. Sie glücklicher dürfen nun zu festen Arbeitsbedingungen arbeiten. Für den Arbeitgeber ist wichtig zu wissen, was die eingekaufte Arbeitskraft tatsächlich für ihn kostet und was diese Kraft erwirtschaftet.

Mit Kosten sind gemeint: Alle Kosten zusammen gerechnet. Dabei ist es dem Arbeitgeber egal, wie viel Beitrag Sie von Ihren Bruttolohn an Ihre Krankenkasse abführen müssen. Denn alles Geld kommt aus Sicht des Arbeitgeber sowieso erst einmal vom Arbeitgeber und damit hat er ja auch nicht ganz unrecht. Aber nicht vergessen, es ist Geld was der Arbeitnehmer (Sie) im Vorfeld für Ihren Arbeitgeber eingebracht haben bzw. im Schnitt erwirtschaften.

Aus dem Bruttolohn zahlt Ihr Arbeitgeber nämlich noch die bereits erwähnten Lohnnebenkosten, die er stets berücksichtig. Erst dann ist klar was der Angestellte den Arbeitgeber wirklich kostet. Damit der Arbeitgeber keine böse Überraschung erlebt, hat er in der Regel einen festen Buchhalter bzw. ein Steuerberaterbüro mit im Schlepptau.

Steigende Löhne = höhere Beiträge:
Sind Sie mit ihrem Monatsgehalt einschließlich Lohnnebenkosten zu teuer, wird er nach Möglichkeit versuchen die nächste Lohnerhöhung über einen längeren Zeitraum zu umgehen oder er sucht sich einen neuen Arbeitnehmer zu deutlich günstigeren Konditionen und Sie sind raus. Sollte sich der Rausschmiß als zu schwierig erweisen, dann müssen bei Neueinstellungen niedrigere Löhne her, die dann die Lohnkosten der „alten Mitarbeiter“ kompensieren. Desweiteren werden Preise für die hergestellten Produkte und Dienstleistungen neu kalkuliert.

Es spielt für den Arbeitgeber eigentlich überhaupt keine Rolle, wie sehr Sie in Zukunft als Arbeitnehmer von einem höheren Krankenkassenbeitrag betroffen sein werden als er. Der Arbeitgeber kann seine Lohnnebenkosten nur dadurch senken, indem er Arbeitnehmer findet, die für ihn zu deutlich niedrigeren Konditionen arbeiten. Denn Lohnnebenkosten steigen prozentual mit der Höhe des Lohnes bzw. Gehalt, dass wiederum der Arbeitgeber vor gibt. Für den Arbeitgeber zählt nur die Gesamtausgabe pro Monat, die er für Sie bereit stellen muss.

Mehr Netto vom Brutto:
Selbst wenn die Politiker die Pflichtbeitragszahler komplett entlasten würden, so dass in Zukunft der gesamte Pflichtbeitrag (Lohnnebenkosten) vom Arbeitgeber zuzahlen wäre, hätte der Arbeitnehmer nur scheinbar mehr Netto vom Brutto. Nur weil der Arbeitnehmer keinen eigenen Anteil des Krankenkassenbeitrages auf der Lohnabrechnung sieht, heißt das noch lange nicht, dass der Arbeitnehmer tatsächlich entlastet wäre. Der Beitrag würde sich lediglich verschieben, hin zur Arbeitgeberseite. Auf der Lohnabrechnung stände dann der komplette KK-Beitrag auf der Arbeitgeberseite. Aber es ist immer noch Ihr Bruttolohn. Es spielt für den Arbeitnehmer keine Rolle, ob die Lohnnebenkosten beim Bruttogehalt in zwei Rechnungen aufgeteilt werden oder ob vom Brutto nur eine Rechnung für die Lohnnebenkosten aufgemacht werden. Gut, dass war jetzt ein bisschen viel Theorie gewesen und diese Gesetzesänderung wird sowieso von keinem Politiker durchgeführt werden. Das wäre zwar auch ein Schritt in Richtung Abbau von Bürokratie. Aber wer will das schon von unseren Politikern?

Nur der Arbeitnehmer erwirtschaftet den kompletten Pflichtbeitrag zur Krankenversicherung
Im Prinzip ist es so und nicht anders. Alles wird letztendlich aus einen Topf des Arbeitgebers bezahlt, den die Arbeitnehmer eines Unternehmens erst einmal erwirtschaften müssen. Die ganze Hin- und Herschieberei und ungleichmäßige Aufteilung der Krankenkassenbeiträge ist im Prinzip ein Treppen-Witz. Weil letztendlich nur Sie als Arbeitnehmer für die Kosten aufkommen. Oder glauben Sie allen ernstes, dass Ihr Arbeitgeber die Arbeitgeberbeiträge aus seiner Tasche bezahlt? Nee, das Gegenteil ist der Fall. Ihr Arbeitgeber verdient durch Sie. Wenn Sie und Ihre Kollegen keinen Gewinn mehr erwirtschaften wird es für den Unternehmer unrentabel und er schließt den Laden.

Jeder Arbeitnehmer erwirtschaftet mit seiner Arbeit jeden Monat eine Summe X für seinen Arbeitgeber und davon wird alles bezahlt. Ende!

Ein kleines Zahlenbeispiel:
Für Ihre Arbeit bekommen Sie von Ihren Arbeitgeber monatlich 2500,- Euro Brutto gezahlt. In Wirklichkeit erwirtschaften Sie mit Ihrer Arbeit zum Beispiel 4500,- Euro monatlich. Ihr Arbeitgeber freut sich und zahlt nun von den tatsächlichen 4500,- Euro erst einmal den vereinbarten Bruttolohn von 2500,- Euro und er führt auch die Lohnnebenkosten* in Höhe von ca. 30 Prozent (darin enthalten seine Pflichtanteile an Ihre Krankenkasse, Rentenversicherung, Lohnsteuer usw.) ab. Alles was darüber hinaus übrig bleibt behält Ihr Arbeitgeber bzw. ist sein Gewinn vor Steuer.

*Die Lohnnebenkosten des Arbeitgebers sind nicht zu verwechseln mit Ihren Pflichtbeiträgen, die Sie von Ihrem Bruttolohn abgezogen bekommen. Die Lohnnebenkosten sind auf Ihrer Monatsabrechnung als Arbeitgeberanteile gekennzeichnet und enthalten darüber hinaus noch verwaltungstechnische Ausgaben, die der Arbeitgeber für Sie hat.

Fazit:
Letztendlich erarbeiten Sie auch die andere Hälfte des Krankenkassenbeitrages.

Wie kann am Krankenkassenbeitrag gespart werden?

Indem man die Verwaltungskosten reduziert. Die Politik hat bereits in den 1970er Jahren bemerkt, dass es so nicht weitergeht. In der Tat waren es 1970 noch weit über 1800 gesetzliche Krankenkassen. Diese wurden über die Jahrzehnte reduziert. Heute im Jahr 2017 sind es immer noch über 100 gesetzliche Krankenkassen. Die Statistik über die Zahlen finden Sie auf der Seite von GKV-Spitzenverband.de

Anstatt noch über 100 gesetzliche Krankenkassen mit all ihren Vorständen zu dulden, wäre nur eine einzige Krankenkasse für Arbeitnehmer und Angestellte auf Dauer die günstigste Lösung. Das wäre mal eine echt soziale Tat unserer Politiker, die sonst nur über die steigenden Krankenkassenbeiträge diskutieren. Aber nichts dagegen unternehmen.

Wozu brauchen wir in Deutschland weit über 100 gesetzliche Krankenkassen?
Es macht keinen Sinn, so einen Verwaltungsapparat weiter zu finanzieren. Alle gesetzlichen Krankenkassen haben laut Gesetz eine Grundversorgung zu erbringen und je nach Kapitaldecke einer Krankenkasse dürfen sie hier und da nur ein paar kleine Extras anbieten. Die Vorgaben über die zu erbringende Leistung wird durch einen Leistungskatalog klar geregelt. Also, wenn alle gleich sind, dann bedarf es keine 100 gesetzliche Krankenkassen. Es gibt im Prinzip keinen Wettbewerb und ganz zu schweigen von einem offenen Markt.

Übrigens:
Die Reduzierung der Anzahl Krankenkassen, damals von über 1800 auf heute etwas über 100 gesetzlichen Krankenkassen, war keine gesetzliche Vorschrift oder ein Eingreifen unserer Politik. Nein, es haben sich aus Kostengründen immer mehr kleinere Krankenkassen zusammen getan, quasi fusioniert, um gegen die riesigen und mächtigen Pharmakonzerne einen besseren Verhandlungsstandpunkt in Sachen Medikamentenpreise zu bekommen.

Da ja jede Krankenkasse aus einem üppigen Vorstand mit mehreren Vorstandsmitgliedern und einer relativ großen Anzahl recht gut verdienender Verwaltungsangestellter besteht, die eigentlich den ganzen Tag nichts anderes machen als ihren Kundenstamm zu verwalten, entstehen somit naturgemäß hohe Betriebskosten.

Sind 100 gesetzliche Krankenkassen noch zeitgemäß?
Damit kein Missverständnis aufkommt – ich gönne jeden Menschen einen guten Verdienst. Aber eine Krankenkasse mit einen Vorstand der ja bereits aus mehreren Vorstandsmitgliedern besteht, würde doch vollkommend ausreichen. Wozu über 100 gesetzliche Krankenkassen, die zusammen mehrere 100 Vorstandsmitglieder mit jeweils Bezügen in Höhe von 200.000 bis 300.000,- Euro beherbergen? Einen netten Überblick über die Vorstandsgehälter der Krankenkassen finden Sie hier: Krankenkassen.de Begünstigt durch die heutige IT- und Computersoftware ist eine einfache Zusammenlegung und Verwaltung der Kunden zudem auch problemlos möglich.

Natürlich muss die IT-Infrastruktur auch gepflegt werden. Aber das dürfte ja bei Zusammenlegung der gesetzlichen Krankenkassen, von 100 auf vielleicht 2 bis 3 Krankenkassen, auch kein Problem sein. Das eingesparte Geld an den Vorstandsgehältern wäre so enorm, dass man davon locker eine Gruppe ITler einstellen könnte. So eine Zusammenlegung und dem Verzicht auf hunderte Vorstandmitglieder würde sogar mehr Spielraum für Arbeitsplätze in der IT schaffen. Wenn man bedenkt, dass man für ein Vorstandsgehalt 4 bis 5 IT-Experten einstellen könnte. Da würde sogar noch eine Menge Geld übrig bleiben, dass dem Pflichtversicherten endlich wieder im niedrigeren Beitrag zugute kommen würde.

Ich denke, die Kosteneinsparung bei den gesetzlichen Krankenkassen kann eben anders aussehen, als das was uns die Politik versucht zu verkaufen. Zumal die gesetzlichen Krankenkassen staatlich zugewiesene Aufgaben zum Wohle der Pflichtversicherten erfüllen sollten. Dazu sollte auch ein möglichst niedriger Krankenkassenbeitrag gehören.

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